Lieber Patient, liebe Patientin!

Sie haben sich für eine ergotherapeutische Therapie in meiner Praxis entschieden. Um einen reibungslosen Ablauf der Therapie zu gewährleisten, bitte ich Sie folgende Informationen zu berücksichtigen.

Therapieablauf

Einer ergotherapeutischen Therapie beginnt immer mit einer ergotherapeutischen Befundung. Anschließend werden gemeinsam Therapieziele und Therapiefrequenz festgelegt. Ein Mitarbeiten Ihrerseits ist für den Therapieerfolg essenziell wichtig.

Verordnung

Als Ergotherapeutin arbeite ich auf ärztliche Anordnung. Sie benötigen daher bei Beginn der Therapie eine Überweisung des Haus- oder Facharztes (z. B.: Kinderarzt, Rheumatologe, Neurologe).
Der Überweisungsschein muss folgende Informationen beinhalten:

  • Art der Therapie (Ergotherapie)
  • Diagnose (Diagnose, im besten Fall mit einem ICD-10 Code, z.B. Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen F82 oder zumindest eine Beschreibung des Problems)
  • Wie oft (meist 6 – 10 Therapieeinheiten)
  • Dauer der Therapie (30, 45 oder 60 min)
  • Wenn nötig Hausbesuch mit Begründung

Bewilligung durch den Chefarzt

Ich übernehme dies gern für Sie, in dem ich die Bewilligungsanfrage per Mail an ihre Krankenkasse sende. Dies können Sie auch gern selbst erledigen. Dazu benötigen Sie vorher einen Behandlungsplan von mir. Diesen bekommen sie nach der ersten Einheit ausgefüllt mit. Den Behandlungsplan benötigt der Chefarzt zur Bewilligung.

Terminvereinbarung

Behandlungstermine vereinbaren Sie bitte per Telefon oder Email. Sollten sie zu einem vereinbarten Termin nicht kommen können, ist es notwendig 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Ansonsten wird die Therapieeinheit (aus betriebswirtschaftlichen Gründen) in Rechnung gestellt.

Kostenrückerstattung

Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung ca. 40 % bis 70 % refundiert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem aktuellen Wahltherapeutensatz für Ergotherapie!

Für die Rückerstattung müssen Sie die Honorarrechnung, die Einzahlungsbestätigung und den ausgefüllten Überweisungsschein an Ihre Krankenkasse übermitteln. Private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die restlichen Kosten.